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Für die automatische Verbuchung der Arbeitgeberabzüge im Lohn SelectLine sind folgende
Voraussetzungen notwendig: Lohn in Stufe «Platin»
WICHTIG: eine Einrichtung von Lohnarten oder deren Anpassungen sind nur möglich, solange kein Lohn
abgerechnet wurde. Muss also eine LoA angepasst werden, geht dies nur bei der Ersteinrichtung oder zum
Jahreswechsel.
Die korrekte Berechnung sowie die Verbuchungsmechanik können nur nach definitiv abgerechnetem
Lohnlauf geprüft werden  dann können wiederum keine LoA mehr verändert werden  umfassende
Tests auf einem Testmandanten oder mit dem Jahresende sind sehr zu empfehlen.

Einrichtung Stammdaten

Unter Mandant /
Einstellungen:
Erfassen aller Daten zu den
Versicherungspartnern:

Sowohl

  • AHV

  • UVG

  • KTG

  • BVG
    Wichtig:
    Die Daten dienen der automatischen Übermittelung mit den Versicherungsinstituten
    und sollten deshalb korrekt sein.
    Versicherernummer und BUR-Nummer finden sich in öffentlichem Registern

Einrichten aller Arbeitgeber-Lohnarten:
Standardmässig in Platin vorhanden, sofern nicht gelöscht
Kontrollen:

  • %-Sätze

  • Abzugswerte/Grenzwerte - nach Gesetz (AHV / UVG)

  • nach Police (KTG / BVG

Kontierungen und Basen setzen.
Bei Mehrstufigen Policen wie z.B. KTG muss für jede Stufe eine separate Abzugslohnart gesetzt werden.
Für die AG-Abzugslohnarten müssen SOLL und HABEN der Kontierung gesetzt werden.

Die Lohnart muss als AG-Lohnart gekennzeichnet werden.

Einrichtung Mitarbeiterspezifische Daten
SelectLine Lohn ist in der aktuellen Version im Bereich der AG-Abzugssteuerung etwas umständlich. Damit die Steuerung funktioniert, bzw. die Abzüge gerechnet werden, ist es notwendig, für jeden Typus eine AG-Abzugsgruppe zu definieren und dieser AG-Abzugsgruppe die Abzüge zuzuweisen, die gerechnet werden müssen.
Schön wäre es, wenn entsprechend einfach Männlein / Weiblein mit z.B. den entsprechenden KTG-Abzugslohnarten erstellt werden müssen. Da jedoch in der Schweiz die BVG-Abzüge i.R. nicht auf %-Sätzen sondern auf Fixbeträgen pro Mitarbeiter abgestützt sind, ist es empfehlenswert, für jeden Mitarbeiter seine eigene Abzugsgruppe zu definieren. Dann können die BVG-Beträge fix hinterlegt werden. Andernfalls würde eine manuelle Berechnung und Verbuchung der BVG-Abzüge übrigbleiben.
Numerierungsvorgaben für Abzugsgruppen definieren

Bei der Anlage der Abzugsgruppen-Nummerierung überlegen, welches Konzept zu Grunde gelegt werden soll.
i.R. empfiehlt sich wohl die Mitarbeiter-Nummer als eindeutiges und wiederkehrendes Merkmal

Anschliessend den Gruppenkopf komplett erfassen. Eine Gruppe kann auch mehreren AN zugewiesen werden.
z.B. mehrere AN im Stundenlohn ohne BVG

Jeder Abzugsgruppe (Mitarbeiter) sind seine für ihn gültigen AG-Abzüge zuzuweisen:
Unter «Extras» können die Pflichtabzüge standardmässig gezogen werden.
Die individuellen BVG-Beträge sind auf der Lohnart zu hinterlegen.
BVG-Korrekturen müssen für den Verbuchungslauf manuell erfasst und wieder gelöscht werden.

Zuweisen der Mitarbeiterabzugsgruppe auf die einzelnen Mitarbeiter:
Mitarbeiterstammdaten / Allgemein / AG-Abzugsgruppe

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