Für die automatische Verbuchung der Arbeitgeberabzüge im Lohn SelectLine sind folgende
Voraussetzungen notwendig: Lohn in Stufe «Platin»
WICHTIG: eine Einrichtung von Lohnarten oder deren Anpassungen sind nur möglich, solange kein Lohn
abgerechnet wurde. Muss also eine LoA angepasst werden, geht dies nur bei der Ersteinrichtung oder zum
Jahreswechsel.
Die korrekte Berechnung sowie die Verbuchungsmechanik können nur nach definitiv abgerechnetem
Lohnlauf geprüft werden dann können wiederum keine LoA mehr verändert werden umfassende
Tests auf einem Testmandanten oder mit dem Jahresende sind sehr zu empfehlen.
Einrichtung Stammdaten
Unter Mandant / | |
Sowohl
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Einrichten aller Arbeitgeber-Lohnarten:
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Kontierungen und Basen setzen. | |
Die Lohnart muss als AG-Lohnart gekennzeichnet werden. |
Einrichtung Mitarbeiterspezifische Daten
SelectLine Lohn ist in der aktuellen Version im Bereich der AG-Abzugssteuerung etwas umständlich. Damit die Steuerung funktioniert, bzw. die Abzüge gerechnet werden, ist es notwendig, für jeden Typus eine AG-Abzugsgruppe zu definieren und dieser AG-Abzugsgruppe die Abzüge zuzuweisen, die gerechnet werden müssen.
Schön wäre es, wenn entsprechend einfach Männlein / Weiblein mit z.B. den entsprechenden KTG-Abzugslohnarten erstellt werden müssen. Da jedoch in der Schweiz die BVG-Abzüge i.R. nicht auf %-Sätzen sondern auf Fixbeträgen pro Mitarbeiter abgestützt sind, ist es empfehlenswert, für jeden Mitarbeiter seine eigene Abzugsgruppe zu definieren. Dann können die BVG-Beträge fix hinterlegt werden. Andernfalls würde eine manuelle Berechnung und Verbuchung der BVG-Abzüge übrigbleiben.
Numerierungsvorgaben für Abzugsgruppen definieren
Bei der Anlage der Abzugsgruppen-Nummerierung überlegen, welches Konzept zu Grunde gelegt werden soll. | |
Anschliessend den Gruppenkopf komplett erfassen. Eine Gruppe kann auch mehreren AN zugewiesen werden. | |
Jeder Abzugsgruppe (Mitarbeiter) sind seine für ihn gültigen AG-Abzüge zuzuweisen: | |
Zuweisen der Mitarbeiterabzugsgruppe auf die einzelnen Mitarbeiter: |